Ina Franck – Rechtsanwältin

Über mich

Seit 1994 bin ich in Hamburg als Rechtsanwältin zugelassen und arbeite nahezu ausschließlich in meinem Tätigkeitsschwerpunkt „Strafrecht“.

Dort bin ich auf allen Gebieten mit viel Engagement unterwegs. Alle Mandanten bekommen bei mir eine individuell zugeschnittene Beratung in allen Verfahrensabschnitten des Strafverfahrens. Sei es im Ermittlungsverfahren, bei Durchsuchungen, vorläufigen Festnahmen und andere Verhaftungen, in der Hauptverhandlung, im Berufungs- und Revisionsverfahren, aber auch nach der Verurteilung im Strafvollzug- und Strafvollstreckungsverfahren.

Sie erhalten eine fachliche Begleitung durch die Haft, aber auch wenn Sie nicht in Haft sind. Auch Pflichtverteidigungen werden von mir gern übernommen in allen Verfahrensstadien. Ich bin bundesweit tätig.

Meine Mandanten profitieren von einem großen Erfahrungsschatz auf allen Spezialgebieten, wie Betäubungsmittelstrafrecht, Schwurgerichtsverfahren, Staatschutzverfahren, „Rotlichtdelikte“, wie Menschenhandel, Zuhälterei, Sexualdelikte, Wirtschaftsstrafsachen, aber auch „kleineren“ Fällen (Diebstahlsdelikte, Körperverletzungsdelikte, Sachbeschädigungen u.a.) widme ich mich gleichermaßen.

Besonders wichtig ist mir, die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mandanten selbst. Sie sollen wissen, was und warum es im Strafverfahren so läuft, wie es läuft und woran es liegt.

Beruflicher Werdegang

Zweites Staatsexamen mit "Prädikat"

Nach dem Abitur 1983 habe ich in Hamburg Jura studiert und habe das zweite Staatsexamen mit Prädikat abgeschlossen.

Referendariat

Schon im Referendariat habe ich mich auf strafrechtlich orientierte Stationen spezialsiert. So habe ich eine Station in der JVA Fuhlsbüttel abgeleistet und war dort sechs Monate in der Haftanstalt mit Abteilungsleiteraufgaben und der Bearbeitung von Widersprüchen beschäftigt.

Kanzlei Dr. Gräßle-Münscher und Münscher

Neben einer Station in der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hamburg, war ich auch bei der Kanzlei Dr. Gräßle-Münscher und Münscher als Referendarin tätig. Insbesondere Herr Dr. Gräßle-Münscher hat mich im Rahmen meiner Ausbildung bis heute geprägt.

Im Anschluss an das Referendariat habe ich dort bis zum zweiten Staatsexamen als freie Mitarbeiterin mitgearbeitet und bin nach meiner Zulassung als Rechtsanwältin dort als angestellte Rechtsanwältin viele Jahre tätig gewesen bis ich mich dann selbstständig machte mit einer eigenen Kanzlei im Rahmen einer Bürogemeinschaft bis heute.