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Wurden Sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, wird diese in der Justizvollzugsanstalt vollstreckt.
Das Strafvollstreckungsrecht regelt die Dauer des Haftaufenthaltes.
Durch die Stellung eines Halb- oder Zweidrittelantrages wird über die Abkürzung Ihres Haftaufenthaltes entschieden.
Das Strafvollzugsrecht regelt die Art und Weise des Strafvollzuges.
Also ob Sie Ihre Haft etwa im geschlossenen – oder offenen Vollzug verbringen, ob sie während der Haft arbeiten dürfen und wo. Darüber hinaus, alles, was die Ausgestaltung des Strafvollzuges betrifft.
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